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(c) setup4u werbe- & eventagentur eduard ballnik

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Impressum

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG)

 

Es gelten für alle Veranstaltungen der Eventserie „Der Österreichische Schüler Golfcup“ die im folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

§1 Veranstalter und Organisation

Österreichischer Golfverband und der jeweils ausrichtende Golfclub;

Organisation: setup4u werbe-& eventagentur eduard ballnik, Karl Reisenbichler Stasse 25, 5020 Salzburg Austria

 

§2 Ausrichter

Ausrichter der jeweiligen Veranstaltung ist der im Internet bzw. auf den Drucksorten veröffentlichte und angegebene Golfclub.

 

§ 3 Anmeldungen

Anmeldungen zu den einzelnen Golfturnieren erfolgen ausschließlich über den veranstaltenden Golfclub vor Ort. Sie sind dann für den Veranstalter verbindlich, wenn das Anmeldeformular von dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigtem unterschrieben ist und die vereinbarten Gebühren voll bezahlt sind. Es besteht kein Anrecht auf die Teilnahme in irgendwelcher Form.

 

§ 4 Nenngeld

Das Nenngeld ist in Bar vor Ort zu zahlen. Alle angegebenen Preise gelten unter Vorbehalt. Die Nenngebühr ist mit 15,- Euro beschränkt. Zusätzliche Greenfee Kosten werden keine eingehoben. Das Nenngeld verbleibt zur Gänze dem austragenden Golfclub.

 

§ 5 Absage einer Veranstaltung

Sollte aus Zeitgründen, Unbespielbarkeit des Platzes oder Spielunterbrechung durch höhere Gewalt kein Endergebnis erzielt bzw. das Wettspiel nicht beendet werden können, behält sich die Spielleitung das Recht vor, den Austragungsmodus zu ändern bzw. eine Entscheidung nach Billigkeit zu fällen. Die Absage der Veranstaltung erfolgt online unter www.schuelercup.at rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn. Alle Teilnehmer, die ihre Emailadresse bei der Anmeldung angegeben haben werden automatisch über die Absage durch den Veranstalter unterrichtet.

 

§ 6 Leistungen

Es gelten die im Text angegebenen Leistungen. Wir behalten uns vor, bei unvorhersehbaren Umständen, insbesondere bei schlechten Witterungsverhältnissen, das Programm zu ändern. Die endgültige Entscheidung trifft der Veranstalter und der Ausrichter vor Ort.

 

§ 7 Veranstaltungszeit

Die Veranstaltungszeiten sind wie in den Prospekten angegeben oder im Internet veröffentlicht. Falls sich diese ändern wird das rechtzeitig bekannt gegeben. Die Veranstalter und Ausrichter haften nicht für ausgefallene Golfturniere. Ungünstige Witterungsverhältnisse, gefährliche Umstände usw. können zu einer Unterbrechung der Veranstaltung führen. Die Entscheidung über die Unterbrechung obliegt dem Veranstalter und dem Ausrichter, dieser Entscheidung ist zu entsprechen.

 

§ 8 Ausschluss von der Veranstaltung

Unsportliches Verhalten / Verstoß gegen die Etikette: Verhält sich ein Spieler oder eine Mannschaft unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Österreichische Schüler Golfcup-Ausschuss Wettspiele gegen den Spieler oder die Mannschaft folgende Sanktionen verhängen:

 

a) Verwarnung

b) Auflagen

c) Befristete oder dauernde Wettspielsperre für Österreichisch Schüler Golfcup Wettspiele

 

Der ÖSGC-Ausschuss entscheidet endgültig.

 

Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z. B. vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Clubs, Mannschaften oder Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.

 

Anmerkung:

Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung den SpielerIn ungeachtet der vorgenannten Regelung nach Regel 33-7 disqualifizieren.

 

§ 9 Teilnehmer und Alter

Gespielt wird in 4 Altersklassen getrennt nach Mädchen und Burschen: 18 Löcher Stableford

 

AK 16    1994 - 1995

AK 14    1996 - 1997

AK 12    1998 - 1999

AK 10   2000 und jünger

Gehen mehr Meldungen als die in der jeweiligen Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern ein, so werden die Bewerber mit den höchsten ÖGV Stammvorgaben herausgenommen. Bei gleicher ÖGV-Stammvorgabe entscheidet das Los.

 

§ 10 Verlorene bzw. beschädigte Gegenstände

Veranstalter und Ausrichter haften nicht für Golfutensilien wie Schuhe, Schläger, Golfcaddys, Bekleidung, Geld und persönliche Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen oder beschädigt werden.

 

§11 Verwertung der Bild- und Tonrechte

Die TeilnehmerInnen bzw. teilnehmenden Mannschaften am Österreichischen Schüler Golfcup (inkl. Eltern und Betreuern) erklären sich damit einverstanden, dass Aufnahmen bzw. deren Bild- und Tonrechte soweit sie im Rahmen des Österreichischen Schüler Golfcups gefertigt werden unentgeltlich für Presse, Plakate, Kalender, Broschüren und Handbücher, Wiedergabe im Internet oder Ähnliches verwendet werden.

 

§12 Gewährleistung

Die Gewährleistung von Veranstaltungsmängeln richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Teilnehmer hat das Vorliegen eines Mangels unverzüglich dem Veranstalter vor Ort anzuzeigen. Vor Rücktritt infolge einer erheblichen Beeinträchtigung durch einen Mangel muss er unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so sind Minderung und vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

 

§ 13 Haftung

Jeder Teilnehmer muss für seine Versicherungen selbst sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz über den Veranstalter und Ausrichter. Beide haften nicht für Unfälle jeglicher Art.

 

§ 14 Zusätzliche Hinweise:

1. Die örtliche Spielleitung und/oder der Österreichische Schüler Golfcup sind nicht verantwortlich für Nachteile, die ein Wettspiel-Teilnehmer infolge Unkenntnis von Informationen erleidet.

2. Mit der Teilnahme an einem Österreichischen Schüler Golfcup verpflichten sich die Clubs, ihre Anlage für dieses Wettspiel oder ggf. andere Wettspiele des Östereichischen Schüler Golfcups zur Verfügung zu stellen. Diese Clubs erwarten ein einwandfreies Verhalten von allen Teilnehmern und Gästen während des Wettspiels bzw. dem Aufenthalt auf dem Golfgelände.

 

§ 15 Wirksamkeit

Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bedingungen. Es gelten dann ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

Datenschutzerklärung

Der österreichische Goflverband im Nachfolgenden nur Betreiber genannt, versichert Ihre persönlichen Daten, gemäß der Datenschutzgesetze zu schützen und sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Personenbezogene Daten werden auf dieser Website nur im technisch notwendigen Umfang erhoben, der für die Abwicklung der Veranstaltungen notwendig ist. Nutzerdaten, personenbezogene Daten, Nicknamen Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden:

 

Name, Post- und Email-Adresse - um aktuelle Informationen zu versenden und die organisatorische Abwicklung der Veranstaltungen Geburtsdatum – um die Teilnehmer an Österreichischen Schüler Golfcup Turnieren altersgerecht einzuteilen, sowie demografische Daten der Teilnehmer zu erhalten und unser Angebot zu optimieren.

 

Adresse

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Die vom Server gespeicherten Daten können und werden keinen natürlichen Personen zugeordnet.

 

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Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Bitte treten Sie über die im Impressum hinterlegten Kontaktdaten schriftlich mit uns in Kontakt. Um Auskunft zu erhalten müssen Sie sich, als die Person (über die Auskunft gegeben werden soll), identifizieren bzw. nachweisen, dass Sie berechtigt sind Auskunft über eine dritte Person zu empfangen.